Krisenstäbe der Bundesländer

In der folgenden Übersicht der Krisenstabsarbeit nach Bundesländern sind für jedes Bundesland Informationen zur jeweiligen Gesetzesgrundlage, zum Stabsmodell, zu den Einberufungsmodalitäten, den beteiligten Ämtern/Fachbereichen sowie zur Beendigung (Ausstiegsszenario) des Krisenstabs angeführt. Die Informationen bieten einen ersten Einstieg. Zur Vertiefung ist die u. g. weiterführende Literatur empfohlen.

Der Bevölkerungsschutz in Deutschland teilt sich in Zivil- und Katastrophenschutz. Zivilschutz bezeichnet die Aufgabe des Bundes zum Schutz der Zivilbevölkerung im Spannungs- und Verteidigungsfall. Katastrophenschutz, im Sinne der alltäglichen nicht-polizeilichen Gefahrenabwehr und der Bewältigung von außergewöhnlichen (Natur-)Ereignissen, ist dagegen Aufgabe der Länder. Der Bund wird hier grundsätzlich nur auf Anfrage unterstützend und koordinierend aktiv.

Daraus leitet sich einerseits ab, dass jedes Bundesland Katastrophenschutzstrukturen weitgehend den eigenen Bedarfen und Vorstellungen entsprechend gestalten, eine eigene Definition von Katastrophen und eigene Strukturen zu deren Bewältigung festlegen kann – und viele dies auch tun. In der Praxis ähneln sich diese Ansätze zwar mehr oder minder stark und orientieren sich dabei an gemeinsamen Grundlagendokumenten, beispielsweise der Dienstvorschrift DV100 der Feuerwehr für Führungsstäbe und den entsprechenden Empfehlungen des Arbeitskreises V der Ständigen Konferenz der Innenminister zur Bildung von Verwaltungsstäben. Von einer bundesweit einheitlichen Struktur im Krisen- und Katastrophenmanagement kann jedoch keine Rede sein.

Innerhalb der Länder bilden die Landesregierungen und ihre Innenministerien die obersten Katastrophenschutzbehörden. Etwaig vorhandene Bezirksregierungen besetzen eine Mittelposition. Landkreise bzw. kreisfreie Städte sind schließlich als untere Katastrophenschutzbehörden die erste und hauptsächliche Anlaufstelle für die Bewältigung von Schadensereignissen auf der lokalen Ebene. Diesem System liegt eine Logik der kurzfristigen und ortszentrierten Problembewältigung zugrunde: Lokalen Herausforderungen soll schnell und unkompliziert mit lokalen Mitteln und ortskundigen Einsatzkräften begegnet werden. Nahezu alle anfallenden Ereignisse der Gefahrenabwehr werden auf diese Weise alltäglich und lokal bewältigt, in den meisten Fällen ohne dass ein Stab einberufen werden muss. Nur wenn diese Kräfte und Mittel nicht ausreichen, werden durch gezielte Nachforderungen regionale, Landes- und Bundesressourcen gebündelt. Die kommunale Ebene ist dabei durch die unmittelbare Bindung zur Bevölkerung ein wichtiger Bestandteil der Krisenbewältigung. Sie ist aber nicht für die eigenständige Bewältigung von entgrenzten Dauerkrisen vorgesehen.

Weiterführende Literatur: